Vertragsabschluss
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an GREY COMPUTER COLOGNE zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wenn Sie eine Bestellung bei uns aufgeben, schicken wir Ihnen eine E-Mail oder eine Telefax-Nachricht, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll nur bestätigen, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist.
Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Sie versenden oder den Versand an Sie mit einer Nachricht per E-Mail oder Fax (Versandbestätigung) bestätigen.
Gewährleistung
Bei Vorliegen eines Mangels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
1. Der Käufer kann gem. § 439 Abs. 1 BGB als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
GREY COMPUTER COLOGNE darf im Falle der Nacherfüllung i. S. d. § 439 Abs. 1 BGB von wirtschaftlichen Erwägungen ausgehen: Gem. § 439 Abs. 3 BGB kann der Verkäufer die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung.
2. Nutzungsentschädigung nach Rücktritt
Im Falle des Rücktritts (Rückabwicklung des Kaufs) kann GREY COMPUTER COLOGNE eine Nutzungsentschädigung für den Zeitraum verlangen, in welchem das Produkt bestimmungsgemäß funktionierte. Maßgeblich für die Höhe der Nutzungsentschädigung ist dabei die typische Nutzungsdauer des gelieferten Gerätes. Für Notebooks und Computer werden 36 Monate durchschnittliche Nutzungsdauer angesetzt. Dem Käufer steht es frei, einen geringeren Nutzungswert bzw. eine längere typische Nutzungsdauer nachzuweisen.
3. Gewährleistungsfrist für Verbraucher
Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre ab Erhalt der Ware.
4. Einschränkung der Gewährleistung
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf normalen Verschleiß oder Abnutzungen im Rahmen des üblichen Gebrauchs. GREY COMPUTER COLOGNE übernimmt keine Haftung für solche Schäden, die auf unsachgemäßen Gebrauch, Verstoß gegen Sicherheits- und Gebrauchshinweise oder Eingriffe Dritter in das Gerät zurückgehen. Leistungsschwund und Ausfall von Notebook – Akkus vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung ist kein Mangel, wenn Schäden oder Leistungsbeeinträchtigungen auf den bekannten „Memory – Effekt“, Tiefentladung oder sonstige falsche Handhabung zurückzuführen sind.
Hersteller- Garantien
Die Hersteller - Garantie der Firma GREY COMPUTER COLOGNE oder die Garantien anderer Hersteller für die von GREY COMPUTER COLOGNE vertriebenen Produkte gelten unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen. Die Garantie beeinträchtigt die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers nicht. Sie ergänzt und erweitert die Rechte des Käufers.
Besondere Bestimmungen für Kaufleute und vergleichbare Unternehmer
Kaufleute und Unternehmer i. S. d. § 1 Abs. 2 und § 2 HGB müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die einjährige Gewährleistungsfrist gilt nicht, wenn GREY COMPUTER Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der GREY COMPUTER COLOGNE. Der Käufer tritt zur Sicherung der Kaufpreisansprüche seine Kaufpreisforderungen aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren an GREY COMPUTER COLOGNE ab. Diese nimmt die Abtretung an.
Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. HGB oder betreibt er ein sonstiges Gewerbe i. S. d. § 1 Abs. 2 und § 2 HGB, wird Köln als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbart.
Stand: 31.03.2010 |