Die Firma GREY COMPUTER COLOGNE GmbH übernimmt während der in der Rechnung
ausgewiesenen Garantiezeit gegenüber dem Erstkäufer eine Haltbarkeitsgarantie
für das erworbene COMBAT READY! Produkt.
Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers gegen den Verkäufer werden durch diese
Garantie nicht eingeschränkt, sondern im Rahmen der unten aufgeführten Bedingungen erweitert.
Beschränkung auf Erstkäufer
Die Garantieerklärung gilt ausschließlich gegenüber dem Erstkäufer. Die Rechte
aus der Garantie sind nicht übertragbar, sie gehen bei einem Weiterverkauf des
Produkts nicht auf den Erwerber über. Garantieleistungen können daher nur bei
Vorlage der auf den Namen des Käufers ausgestellten Original-Rechnung erbracht
werden. Die Garantie gilt ausschließlich gegenüber Endkunden (Verbrauchern) im
Bereich der Europäischen Union.
Inhalt der Garantie
Der Verkäufer wird für die Dauer der in der Rechnung ausgewiesenen Garantiezeit,
beginnend mit dem Rechnungsdatum, innerhalb von 6 Wochen nach Mitteilung des
Garantiefalls unentgeltlich instand setzen. Sofern Ersatzteile nicht mehr
produziert oder nicht mehr innerhalb von 6 Wochen beschafft werden können,
behält sich der Verkäufer vor, technisch gleichwertige Ersatzteile zu verwenden.
Wenn auch dies nicht möglich ist oder die Reparatur einen gegenüber dem Zeitwert
des Produktes zu hohen wirtschaftlichen Aufwand verursachen würde, leistet der
Verkäufer eine Entschädigung in Höhe des Zeitwertes. Dieser wird wie folgt
berechnet: keine Wertminderung während der Dauer der gesetzlichen Gewährleistung
(zwei Jahre). Im dritten Jahr ab Kaufdatum werden 40 % des Kaufpreises
angesetzt, im vierten Jahr 25 %, im fünften Jahr 10 % des Kaufpreises. GREY
COMPUTER COLOGNE behält sich vor, das beschädigte Produkt fachgerecht zu
entsorgen. Rücklieferung des beschädigten Produkts kann nach Zahlung der
Entschädigung nicht verlangt werden. Eine im Rahmen von Garantieleistungen
vorgenommene Reparatur verlängert die Gesamtdauer der Garantie nicht.
Ausnahmen
Von der Garantieleistung sind ausgenommen: Schäden durch unsachgemäße
Behandlung, Überspannung, Blitzeinschlag, mechanische Überbeanspruchung des
Geräts oder einzelner Bauteile, Wasser- und sonstige Feuchtigkeitsschäden und
Schäden nach Eingriffen Dritter. Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme behält
sich der Verkäufer vor, die Reparatur zurückzustellen und dem Käufer zuerst
einen Voranschlag über die voraussichtlichen Kosten zu erstellen.
Transportkosten
Die Kosten des Transports und Rücktransports sowie etwa notwendigen,
zusätzlichen Verpackungsmaterials übernimmt der Käufer ab dem vierten Jahr nach
Kaufdatum.
Stand: 31.03.2009 |